Anmietung DGH Eiweiler

Aufgrund der angekündigten Lockerungen der Corona-Einschränkungen,können die gemeindeeigenen Gebäude (Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsheime) für private Feierlichkeiten ab dem 11. Juni wieder angemietet werden.

Die jeweils gültige Personenzahl, die an der Feier anwesend sein darf, richtet sich nach der am Tage der Feier gültigen Corona-Verordnung!

Kinder bis 14 Jahren, sowie vollständig geimpfte und genesene Personen sind jeweils von der Höchstzahl ausgenommen.

Die Feiern sind von dem Veranstalter bei der Ortspolizeibehörde rechtzeitig im Voraus anzumelden.